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Familienstiftung gründen: Steuervorteile und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Steuerberater David Kasper zeigt wie man eine Familienstiftung gründen kann.

Die Familienstiftung bietet eine interessante Möglichkeit, Familienvermögen langfristig zu sichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Besonders vermögende Unternehmerfamilien, die nach Lösungen zur Vermögensverwaltung und Steueroptimierung suchen, profitieren von dieser Rechtsform.

In diesem Artikel werden die Grundlagen der Besteuerung einer Familienstiftung, ihre steuerlichen Vorteile sowie die langfristigen strategischen Möglichkeiten für den Vermögensaufbau beleuchtet.

Was ist eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung ist eine Form der privatnützigen Stiftung, die dazu dient, Vermögen über Generationen hinweg in der Familie zu halten und zu verwalten. Anders als gemeinnützige Stiftungen, die der Allgemeinheit dienen, verfolgt eine Familienstiftung primär private Zwecke. Ihr Ziel ist es, das Vermögen für die Familie zu sichern und zu mehren, wobei die Erträge aus dem Stiftungskapital in der Regel an bestimmte Familienmitglieder (Destinatäre) ausgeschüttet werden.

Ein wesentlicher Unterschied zu anderen Vermögensverwaltungsformen, wie etwa der GmbH oder der Personengesellschaft, ist der starke Haftungsschutz, den eine Stiftung bietet. Das Vermögen der Stiftung ist von dem persönlichen Vermögen der Stifter und Destinatäre getrennt, was bedeutet, dass es nicht für private Schulden oder Haftungsansprüche herangezogen werden kann.

Eine Familienstiftung erfordert nicht zwingend eine klassische Familie. Es ist möglich, jeden beliebigen Personenkreis zu begünstigen, sei es Freunde, Bekannte oder entfernte Verwandte. Der Kreis der Destinatäre kann in der Satzung individuell festgelegt und sogar offen gehalten werden, sodass der Stifter jederzeit neue Begünstigte hinzufügen kann. Diese Flexibilität macht die Familienstiftung auch für Personen ohne direkte Nachkommen attraktiv.

Gründe für die Gründung einer Familienstiftung

Eine Familienstiftung ist nicht nur ein steuerlich vorteilhaftes Instrument, sondern bietet auch zahlreiche strategische und langfristige Vorteile für Familien, die ihr Vermögen sichern und über Generationen hinweg schützen möchten. Im Folgenden sind die wichtigsten Gründe aufgeführt, warum sich die Gründung einer Familienstiftung lohnen kann.

Vorteile einer Familienstiftung
Vorteile einer Familienstiftung

1. Langfristige Vermögenssicherung

Eine der Hauptmotivationen für die Gründung einer Familienstiftung ist der Erhalt des Familienvermögens über mehrere Generationen hinweg. Das Stiftungskapital bleibt geschützt und ist nicht den Risiken ausgesetzt, die bei persönlichen Vermögenswerten auftreten können, wie etwa Haftungsansprüchen oder Insolvenzverfahren.

Eine Familienstiftung sollte langfristig angelegt sein, damit nicht nur die Kinder, sondern auch zukünftige Generationen, wie Enkel und Urenkel, von der Stiftung profitieren. Eine Planung, die nur die erste Generation einbezieht, kann zu unerwarteten Steuerbelastungen führen, da die Stiftung möglicherweise aufgelöst werden muss, wenn die Destinatäre sterben.

2. Steuerliche Vorteile und Optimierung

Die Familienstiftung bietet erhebliche Steuervorteile, insbesondere durch den niedrigeren Körperschaftsteuersatz von 15 % und zahlreiche Steuerbefreiungen für Kapitalerträge, Immobilienverkäufe und Dividenden. Dadurch können Ersparnisse realisiert werden, die bei der privaten Vermögensverwaltung nicht möglich wären.

3. Geregelte Nachlassplanung

Mit einer Familienstiftung können Erbschaftsstreitigkeiten vermieden werden. Die Stiftung legt genau fest, wie das Familienvermögen verwaltet und ausgeschüttet wird. So bleibt der Wille des Stifters über Generationen hinweg bestehen.

4. Schutz vor persönlicher Haftung

Das Vermögen der Stiftung bleibt vor Haftungsansprüchen gegenüber den Stiftern und den Destinatären geschützt, was besonders für Unternehmer attraktiv ist, die persönliche Risiken minimieren möchten.

5. Flexibilität bei der Vermögensverwaltung

Eine Familienstiftung kann verschiedene Vermögenswerte verwalten, darunter Kapitalanlagen, Immobilien und andere Einkommensquellen. Diese Flexibilität ermöglicht eine effiziente Steueroptimierung und Vermögensverwaltung.

6. Stabile Unterstützung der Destinatäre

Familienmitglieder können über Ausschüttungen aus der Stiftung langfristig und stabil unterstützt werden, ohne dass das Vermögen direkt auf sie übertragen werden muss.

Symbolische Darstellung wie mit einer intelligenten Ausschüttung Finanzen optimal gesteuert werden
Mit einer intelligenten Ausschüttung können Finanzen optimal gesteuert werden

Steuerliche Grundlagen einer privatnützigen Stiftung oder Familienstiftung

Familienstiftungen unterliegen in Deutschland der Körperschaftsteuer, jedoch gibt es im Vergleich zu anderen Rechtsformen wesentliche steuerliche Vorteile.

Körperschaftsteuer

Familienstiftungen sind körperschaftsteuerpflichtig und unterliegen einem festen Körperschaftsteuersatz von 15 % auf alle Einkünfte. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 %, was zu einem effektiven Steuersatz von etwa 15,825 % führt. Dieser Steuersatz liegt deutlich unter dem Spitzensteuersatz für Privatpersonen, der bei 42 % liegt. Damit stellt die Familienstiftung eine interessante Option zur steuerlich vorteilhaften Verwaltung von Familienvermögen dar.

Keine Gewerbesteuer

Eine Familienstiftung zahlt im Regelfall keine Gewerbesteuer, da sie Kraft ihrer Rechtsform nicht gewerblich tätig ist. Dies unterscheidet sie von Kapitalgesellschaften wie der GmbH, die sowohl Körperschaft- als auch Gewerbesteuer zahlen müssen. Lediglich für Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten (z. B. ein von der Stiftung geführter Online-Shop) fällt Gewerbesteuer an. Diese gewerblichen Einkünfte können jedoch durch eine entsprechende Strukturierung des Vermögens minimiert werden.

Steuerliche Befreiungen

Die Stiftung als Steuersparmodell? Ein bedeutender Vorteil der Familienstiftung sind die zahlreichen steuerlichen Befreiungen. So sind z. B. Kursgewinne aus Aktienverkäufen zu 95 % steuerfrei, und auch Dividenden, die die Stiftung aus Unternehmensbeteiligungen erhält, bleiben weitgehend steuerfrei, sofern die Beteiligung mindestens 10 % beträgt. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten werden, können steuerfrei verkauft werden – ein enormer Vorteil bei der Vermögensverwaltung.

Schenkungssteuer und Freibeträge

Bei der Übertragung von Vermögenswerten in eine Familienstiftung wird oft der niedrigste geltende Freibetrag verwendet, der „schlechteste“ Freibetrag. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei der Übertragung von Vermögen an mehrere Kinder und einen Ehepartner nicht der Gesamtfreibetrag addiert wird. Stattdessen wird der Freibetrag des am entferntesten verwandten Begünstigten herangezogen, was zu einer unerwarteten Steuerbelastung führen kann. Es ist daher wichtig, die genaue steuerliche Situation vor der Übertragung von Vermögen zu prüfen.

Die Ausschüttungen an die Destinatäre werden jedoch besteuert, wobei die Auffassung zur Art der Einkünfte in der Literatur derzeit noch gespalten ist. Die Besteuerung der Ausschüttungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Art der Ausschüttung und dem steuerlichen Status des Empfängers.

Steuerliche Behandlung verschiedener Einkommensarten in der Familienstiftung

Eine Familienstiftung kann zahlreiche Einkommensarten haben, die unterschiedlich besteuert werden. Wie bei Privatpersonen gibt es auch hier Kapitalerträge, Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne.

Kapitalerträge

Kapitalerträge in der Familienstiftung, wie Dividenden oder Zinsen, unterliegen dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, sofern sie nicht unter die Befreiungsregelungen fallen. Kursgewinne bei Aktienverkäufen werden zu 95 % steuerfrei gestellt, was besonders bei großen Beteiligungen an Unternehmen von Vorteil ist.

Mieteinnahmen und Immobilien

Besitzt eine Familienstiftung Immobilien, werden die Mieteinnahmen mit dem üblichen Körperschaftsteuersatz von 15 % versteuert. Ein besonderer Vorteil ergibt sich, wenn Immobilien nach mehr als zehn Jahren verkauft werden – dann entfällt die Steuerpflicht auf den Veräußerungsgewinn, was in der Privatwirtschaft normalerweise nicht der Fall ist.

Die Übertragung von Immobilien in eine Familienstiftung ist nicht automatisch steuerfrei. Es gibt klare Regelungen zur Schenkungssteuer, die je nach Wert der Immobilie zu einer erheblichen Steuerbelastung führen können. Es ist wichtig, vor der Übertragung von Vermögenswerten die geltenden Freibeträge und steuerlichen Regelungen genau zu kennen, um unerwartete Steuerzahlungen zu vermeiden.

Kryptowährungen und NFTs

Wie bei Privatpersonen gelten auch für Familienstiftungen die steuerlichen Haltefristen für private Veräußerungsgeschäfte. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen oder NFTs nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei bleiben, was zusätzliche Flexibilität in der Vermögensverwaltung bietet.

Diverse Kryptowährungen
Diverse Kryptowährungen

Die Erbersatzsteuer: Was ist das und wie kann man sie minimieren?

Ein besonderer Aspekt der Familienstiftung ist die Erbersatzsteuer. Diese Steuer wird alle 30 Jahre auf das Vermögen der Stiftung erhoben und soll die Erbschaftsteuer simulieren, die normalerweise bei einem Generationenwechsel anfallen würde. Die Höhe dieser Steuer orientiert sich an der Erbschaftsteuer, die im Falle einer regulären Vermögensübertragung anfallen würde.

Obwohl die Erbersatzsteuer eine zusätzliche Belastung darstellt, kann ihre Höhe durch eine geschickte Vermögensstrukturierung minimiert werden. Beispielsweise können durch strategische Vermögensübertragungen und die Nutzung von Freibeträgen erhebliche Steuern gespart werden. Eine frühzeitige Planung und regelmäßige Überprüfung der Vermögensstruktur sind hierbei entscheidend.

Praxisbeispiel: Steueroptimierung mit der Familienstiftung

Nehmen wir das Beispiel einer Familie Müller, die über ein Vermögen von 10 Millionen Euro verfügt. Davon sind 5 Millionen Euro in Immobilien angelegt, 3 Millionen Euro in Aktien und der Rest in baren Rücklagen.

Ohne Familienstiftung: Die jährlichen Erträge der Familie aus den Aktien- und Mieteinnahmen werden mit bis zu 45 % Einkommenssteuer belastet. Im Falle eines Erbfalls würde eine Erbschaftsteuer von rund 19 % anfallen, was etwa 1,9 Millionen Euro beträgt.

Mit Familienstiftung: Durch die Übertragung des Vermögens in eine Familienstiftung würde der Steuersatz auf die laufenden Erträge auf 15 % sinken. Die Kursgewinne auf Aktien wären zu 95 % steuerfrei, und ein Immobilienverkauf nach zehn Jahren wäre komplett steuerfrei. Außerdem entfällt die Erbschaftsteuer, da die Vermögenswerte in der Stiftung verbleiben und nicht direkt an die Nachkommen übertragen werden.

Vergleich: Steueroptimierung mit und ohne Familienstiftung

Haftungsschutz des Familienvermögens durch die Familienstiftung  

Ein weiterer Vorteil der Familienstiftung ist der starke Haftungsschutz. Da das Vermögen der Stiftung rechtlich von dem des Stifters und der Destinatäre getrennt ist, bleibt es vor privaten Haftungsansprüchen geschützt. Das bedeutet, dass selbst bei persönlichen Insolvenzverfahren oder Schadensersatzansprüchen das Vermögen der Stiftung unangetastet bleibt. Dies ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber anderen Rechtsformen wie der GmbH, bei der die Gesellschafter potenziell haftbar gemacht werden können.

Wann lohnt sich eine Familienstiftung?

Eine Familienstiftung lohnt sich in der Regel ab einem bestimmten Vermögenswert, um die administrativen und steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Experten empfehlen, dass das Vermögen der Stiftung mindestens 1 bis 2 Millionen Euro betragen sollte, damit sich die Gründungskosten und die laufende Verwaltung lohnen. Zudem ist eine Familienstiftung besonders für Familien sinnvoll, die ihr Vermögen langfristig sichern und eine geregelte Nachfolge planen möchten.

Auch ohne direkte Nachkommen kann die Gründung einer Familienstiftung sinnvoll sein. Sie ermöglicht es, Vermögen steuergünstig zu verwalten und an sich selbst oder andere Begünstigte, wie den Ehepartner oder Freunde, auszuschütten. Dies bietet eine flexible Lösung für Personen ohne Erben, die dennoch langfristig ihr Vermögen schützen möchten.

Familienstiftung gründen – Schritt für Schritt

Die Gründung einer Stiftung ist ein komplexer rechtlicher Vorgang, der sorgfältig geplant werden muss. Es ist wichtig, die rechtlichen Anforderungen und Schritte zur Gründung einer Familienstiftung zu verstehen. Dazu gehören die Erstellung einer Satzung, die Ernennung eines Vorstands und die Registrierung bei den zuständigen Behörden. Hier sind die wesentlichen Schritte:

1. Stiftungszweck festlegen

Der erste Schritt bei der Gründung einer Familienstiftung besteht darin, den Zweck der Stiftung festzulegen. Bei einer Familienstiftung liegt der Fokus in der Regel auf der Verwaltung und dem Erhalt des Familienvermögens sowie der Unterstützung bestimmter Familienmitglieder (Destinatäre). Es ist wichtig, dass der Stiftungszweck klar definiert wird, da er in der Stiftungsurkunde festgehalten und die spätere Verwaltung der Stiftung maßgeblich bestimmt.

2. Stiftungskapital bestimmen

Um eine Familienstiftung zu gründen, muss ausreichend Vermögen eingebracht werden, um den langfristigen Zweck der Stiftung zu gewährleisten. Die Höhe des Stiftungskapitals sollte so bemessen sein, dass sie die laufenden Kosten decken und langfristig Erträge erwirtschaften kann. Ein Mindestvermögen von 1 bis 2 Millionen Euro wird oft empfohlen, damit sich die Gründung und der laufende Unterhalt der Stiftung lohnen. Aber auch mit geringerem Stiftungskapital kann die Errichtung einer privatnützigen Stiftung durchaus sinnvoll sein.

3. Stiftungssatzung erstellen

Die Stiftungssatzung ist ein zentrales Dokument, das die Struktur und Verwaltung der Familienstiftung regelt. In der Satzung werden der Stiftungszweck, die Organe der Stiftung (z. B. Vorstand und Kuratorium), die Rechte und Pflichten der Destinatäre sowie die Bedingungen für Ausschüttungen festgelegt. Die Satzung sollte sehr detailliert sein, um zukünftige Streitigkeiten auch im Hinblick auf zukünftige Generationen zu vermeiden.

4. Stiftungsvorstand und Kuratorium festlegen

Jede Stiftung benötigt ein Leitungsgremium, das in der Regel aus einem Vorstand besteht. Der Vorstand ist für die Verwaltung des Stiftungsvermögens und die Umsetzung des Stiftungszwecks verantwortlich. In vielen Stiftungen gibt es zusätzlich ein Kuratorium, das die Tätigkeit des Vorstands überwacht. Es ist wichtig, vertrauenswürdige und kompetente Personen für diese Ämter zu wählen.

5. Stiftungsbehörde kontaktieren und Anerkennung beantragen

Nach der Erstellung der Satzung und der Festlegung der Organisationsstruktur muss die Stiftung von der zuständigen Stiftungsbehörde anerkannt werden. Dazu ist ein Antrag bei der Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes erforderlich. Die Behörde prüft, ob die Stiftung den rechtlichen Anforderungen entspricht und den festgelegten Zweck erfüllen kann.

6. Vermögensübertragung auf die Stiftung

Sobald die Stiftung anerkannt ist, wird das Vermögen auf die Stiftung übertragen. Dies kann in Form von Bargeld, Immobilien, Wertpapieren oder anderen Vermögenswerten geschehen. Die Vermögensübertragung ist ein entscheidender Schritt, da das Vermögen der Stiftung fortan von dem persönlichen Vermögen des Stifters getrennt ist.

Stiftungsgründung: Notarkosten und Stiftungsaufsicht

Bei der Gründung einer Familienstiftung ist kein Notar erforderlich, außer wenn Immobilien in die Stiftung übertragen und ins Grundbuch eingetragen werden müssen. Die eigentliche Gründung erfolgt über die Stiftungsaufsicht des jeweiligen Bundeslandes. Notarkosten fallen also erst bei der Übertragung von Immobilien an und hängen vom Wert der Immobilie ab.

7. Steuerliche Anmeldung und Registrierung

Nach der Anerkennung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde muss die Stiftung beim Finanzamt angemeldet werden. Es wird geprüft, ob und in welchem Umfang die Stiftung steuerliche Vorteile genießen kann. Gemeinnützige Familienstiftungen erhalten in der Regel umfangreiche Steuervergünstigungen. Auch eine Eintragung im Transparenzregister ist notwendig.

8. Regelmäßige Überprüfung und Verwaltung

Nach der Gründung muss die Familienstiftung regelmäßig überprüft und verwaltet werden. Dazu gehören die Einhaltung der Satzung, die korrekte Verwaltung des Stiftungsvermögens und die ordnungsgemäße Ausschüttung an die Destinatäre. Die Stiftung muss auch regelmäßig Jahresabschlüsse und Berichte an die Stiftungsbehörde vorlegen.

Jahresabschluss
Jahresabschluss

Fazit: Familienstiftung als Modell zur Steueroptimierung und Vermögenssicherung

Die Familienstiftung bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, Steuern zu sparen und das Vermögen langfristig zu sichern. Besonders die niedrigen Steuersätze, die zahlreichen steuerlichen Befreiungen und der starke Haftungsschutz machen sie zu einem attraktiven Modell für vermögende Familien. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind jedoch entscheidend, um alle Vorteile einer Familienstiftung auszuschöpfen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Für vermögende Privatpersonen und Familien bietet die Familienstiftung eine attraktive Lösung zur langfristigen Steueroptimierung und nachhaltigen Vermögensverwaltung. Durch die richtige Strukturierung und eine clevere Ausschüttungsstrategie können Erben und Familienmitglieder steuerlich begünstigt profitieren.

Kinder profitieren beim Erbe von einer Familienstiftung
Kinder profitieren beim Erbe von einer Familienstiftung

FAQ zu Familienstiftungen

Wie kann ich eine Familienstiftung gründen?

Um eine Familienstiftung zu gründen, ist zunächst der Stiftungszweck festzulegen und ein Mindestvermögen zu bestimmen. Die Erstellung der Satzung und die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde sind entscheidende Schritte.

Wie viel Vermögen brauche ich, um eine Familienstiftung zu gründen?

In der Regel sollte das Vermögen mindestens 1 bis 2 Millionen Euro betragen, damit sich die Gründung und Verwaltung der Stiftung steuerlich und organisatorisch lohnt. Aber auch bei geringeren Beträgen kann eine Stiftungsgründung durchaus Sinn machen.

Kann ich mit einer Familien Stiftung Steuern sparen?

Ja, durch den niedrigeren Körperschaftsteuersatz von 15 %, steuerfreie Kursgewinne und die Möglichkeit, Immobilien nach 10 Jahren steuerfrei zu verkaufen, bietet die Familienstiftung viele steuerliche Vorteile.

Was ist die Erbersatzsteuer und wie kann ich sie vermeiden?

Die Erbersatzsteuer wird alle 30 Jahre auf das Vermögen der Stiftung erhoben. Durch geschickte Vermögensplanung und Nutzung von Freibeträgen kann die Steuerlast minimiert werden.

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Steuerberater David Kasper
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