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Dein Steuerleitfaden für smarten Vermögensaufbau

In unserem Steuerleitfaden lernst Du, wie Du mit den richtigen Strategien Deine Steuern legal minimierst und Dein Vermögen gezielt aufbaust. Entdecke die optimalen Wege, um das deutsche Steuersystem zu Deinem Vorteil zu nutzen!

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Immobilien Steuerberatung: Steueroptimierung für Immobilienbesitzer

Immobilienbesitz bringt viele Vorteile, aber auch steuerliche Herausforderungen mit sich. Ein erfahrener Immobilien Steuerberater kann dir helfen, diese Verpflichtungen zu verstehen, Herausforderungen zu meistern und gleichzeitig deine Steuerlast zu minimieren. Hier erfährst du, welche steuerlichen Aspekte du als Immobilienbesitzer beachten musst und wie du durch professionelle Beratung durch einen Steuerberatererhebliche Steuervorteile erzielen kannst.

Die Bedeutung der Steuerberatung für Immobilien

Der Besitz von Immobilien bringt komplexe steuerliche Verpflichtungen mit sich. Eine fundierte Steuerberatung hilft dabei, diese Verpflichtungen zu verstehen und optimal zu gestalten, um Steuern zu sparen und rechtliche Probleme zu vermeiden. Immobilienbesitzer müssen sich mit verschiedenen Steuerarten auseinandersetzen, darunter Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer. Jede dieser Steuerarten hat spezifische Regelungen und Optimierungsmöglichkeiten, die nur durch fundiertes Fachwissen und Erfahrung effizient genutzt werden können.

Ehepaar nach Kauf einer Immobilie
Ehepaar nach Kauf einer Immobilie

Die Besteuerung von Immobilien

Welche Arten von Steuern gibt es im Immobilienrecht?

Einkommensteuer und Körperschaftssteuer

Die laufende Besteuerung der Mieteinnahmen variiert je nach Eigentümerstruktur. Immobilien, die von natürlichen Personen, Personengesellschaften oder Stiftungen gehalten werden, unterliegen grundsärtzlich der Einkommensteuer. Körperschaften wie Kapitalgesellschaften oder Stiftungen unterliegen grundsätzlich der Körperschaftsteuer.

Arten von Steuern auf Immobilien
Arten von Steuern auf Immobilien

Es ist außerdem zu Unterscheiden, ob die Immobilien dem Privatvermögen oder dem Betriebsvermögen von natürlichen Personen oder Personengesellschaften zuzuordnen sind. Es gibt je nach Ausgangssituation große Unterschiede was die Ertragsteuerliche Behandlung angeht. Dabei spielt auch die AfA (Absetzung für Abnutzung) eine Rolle, die sich steuermindernd auswirken kann.

  • Grunderwerbsteuer: Bei jeder Immobilientransaktion fällt Grunderwerbsteuer an. Diese Steuer variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Es gibt jedoch zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast zu reduzieren. Beispielsweise können bestimmte Transaktionen von der Steuer befreit.
  • Umsatzsteuer: Die Vermietung von Wohnimmobilien ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Bei gewerblichen Mietern kann jedoch eine Option zur Umsatzsteuer sinnvoll sein, da der Vermieter sonst die Vorsteuer aus Bau, Reparaturen und Verwaltung nicht erstattet bekommt. Auch bei der Veräußerung von Immobilien kann die Umsatzsteuer relevant sein, insbesondere bei umsatzsteuerpflichtigen Vermietungen.
  • Gewerbesteuer: Immobilien im Betriebsvermögen unterliegen der Gewerbesteuer. Dies gilt immer dann, wenn die Vermietung durch eine Kapitalgesellschaft erfolgt oder eine Betriebsaufspaltung vorliegt. Unternehmen, die nur eigenen Grundbesitz verwalten, können jedoch von der erweiterten Grundbesitzkürzung profitieren und somit die Gewerbesteuer vermeiden.
  • Grundsteuer: Die Grundsteuer wird jährlich auf alle bebauten und unbebauten Grundstücke erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Einheitswert und dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde. Diese Steuer betrifft jeden Immobilienbesitzer.
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer: Die unentgeltliche Übertragung von Immobilien unterliegt der Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer. Es gibt jedoch zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu reduzieren. Beispielsweise können durch Nießbrauchsrechte oder durch die Nutzung von Freibeträgen erhebliche Steuerersparnisse erzielt werden.

Die Besteuerung von Immobilien ist an verschiedene Ereignisse geknüpft, wie Verkauf, Vermietung oder sonstige Nutzung. Als Immobilieneigentümer musst du je nach Nutzungsart und rechtlicher Struktur unterschiedliche Steuerarten berücksichtigen.

Steuern bei Immobilienkauf und -verkauf

Steuerliche Optimierung für den Kauf einer Immobilie

Beim Kauf einer Immobilie fällt die Grunderwerbsteuer an, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises variiert. Es gibt jedoch Möglichkeiten, diese Steuer zu optimieren. Eine bewährte Methode ist der separate Erwerb von Grundstück und Gebäude.

Bei Immobilienkäufen sind verschiedene Steuerarten zu beachten
Bei Immobilienkäufen sind verschiedene Steuerarten zu beachten

Durch diese Aufteilung kann der Kaufpreis anteilig für das Grundstück und das Gebäude berechnet werden, was unter Umständen zu einer geringeren Grunderwerbsteuer führt.

Immobilien als GbR Kaufen

Vorteile des Immobilienverkaufs über eine GbR
Vorteile des Immobilienkaufs über eine GbR

Eine weitere steuerliche Optimierungsstrategie ist der Kauf von Immobilien über eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Diese Struktur bietet mehrere Vorteile:

  • Steuerliche Transparenz: Eine GbR ist steuerlich transparent, was bedeutet, dass die Gewinne oder Verluste den Gesellschaftern zugerechnet und mit ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
  • Vermeidung von Grunderwerbsteuer: Nach zehn Jahren kannst du Immobilien steuerfrei verkaufen. Wenn du über eine GbR verkaufst und nicht mehr als 90 % der Anteile überträgst, fällt keine Grunderwerbsteuer an.
  • Flexibilität bei der Versteuerung: Gewinne können innerhalb der Struktur hin- und hergeschoben werden, um die Steuerlast zu optimieren. Zum Beispiel kannst du Immobilien nach zehn Jahren an eine Familienstiftung verkaufen, die nur 15 % Körperschaftsteuer zahlt.

Beispielhafte Struktur

Stell dir vor, du kaufst eine Immobilie privat und hältst sie zehn Jahre. Danach verkaufst du sie steuerfrei an deine Familienstiftung, die dann erneut von einem höheren Wert abschreiben kann. Dadurch sparst du erheblich Steuern und erhöhst dein Vermögen langfristig.

Weitere Tipps

  • GbR mit der Stiftung gründen: Wenn du bereits eine Familienstiftung hast, kann diese von Anfang an Anteile an der GbR halten. Dadurch wird die Steuerlast von Anfang an optimiert.
  • Keine Immobilien-GmbH: Eine Immobilien-GmbH kann Nachteile mit sich bringen, wie die Verstrickung mit stillen Reserven, wie höhere laufende Kosten und komplizierte Buchführung. Die GbR oder Familienstiftung sollte ebenfalls in die Überlegungen zur Rechtsform einbezogen werden.

Der Kauf von Immobilien über eine Personengesellschaft wie die GbR kann zahlreiche Vorteile bieten, langfristig Steuern zu sparen und dein Vermögen effizienter zu verwalten.

Kaufpreis Aufteilen

Bevor du den Notarvertrag unterschreibst, achte darauf, den Kaufpreis der Immobilie aufzuteilen. Teile den Kaufpreis in „Grund und Boden“ und „Gebäude“ auf. Dies ist wichtig, weil du nur den Wert des Gebäudes abschreiben darfst. Eine höhere Abschreibung bedeutet eine geringere Steuerlast. Nutze dafür das Excel-Tool des Bundesfinanzministeriums, um eine faire Aufteilung zu ermitteln. Wichtig: Die Aufteilung wird von der Finanzverwaltung geprüft und muss daher den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.

Verkauf einer Immobilie: Steuerfrei oder Spekulationssteuer?

Immobilien steuerfrei zu verkaufen ist nicht nur im Privatvermögen möglich, sondern auch innerhalb einer GmbH oder Personengesellschaft mit der richtigen Strategie. Ob durch Haltefristen, Eigennutzung oder Share Deals – es gibt verschiedene Wege, um Steuern zu sparen. Bevor du eine Immobilie verkaufst, ist es ratsam, eine umfassende steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Methode für deine individuelle Situation zu finden.

Tipps für den Verkauf Deiner Immobilie: Wann ist der Verkauf steuerfrei?

  1. Verkauf im Privatvermögen nach 10 Jahren
    • Wenn du eine Immobilie mindestens zehn Jahre im Privatvermögen hältst, kannst du sie steuerfrei verkaufen. Die zehn Jahre werden vom Zeitpunkt des Kaufs bis zum Notartermin des Verkaufs gerechnet. Diese Regelung gilt auch für Erbschaften, wobei die Besitzdauer des Erblassers mit angerechnet wird.
  2. Verkauf nach Eigennutzung in den letzten zwei Jahren:
    • Du kannst eine Immobilie auch steuerfrei verkaufen, wenn du sie im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt hast. Diese Regelung gilt, selbst wenn du die Immobilie zuvor vermietet hattest.
  3. Steuerfreier Verkauf innerhalb einer GmbH oder Personengesellschaft durch Share Deal
    • Wenn du Immobilien in einer GmbH oder Personengesellschaft hältst, gibt es spezielle Strategien, um Steuern zu vermeiden. Eine effektive Methode ist der sogenannte Share Deal. Dabei verkaufst du nicht die Immobilie direkt, sondern die gesamte GmbH, die die Immobilie hält. Wenn die GmbH von einer Holding, wie einer Familienstiftung, gehalten wird, ist dieser Verkauf zu 95% steuerfrei. Das bedeutet, dass nur auf 5% des Veräußerungsgewinns Körperschaftsteuer von 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag anfällt, was einer effektiven Steuerbelastung von nur 0,79% entspricht. Diese Methode ist besonders nützlich für größere Immobilienportfolios und bietet erhebliche Steuervorteile.
Wie du deine Immobilie verkaufst um Steuern zu sparen
Wie du deine Immobilie verkaufst um Steuern zu sparen

Nutzung der 6b-Rücklage

Eine weitere Methode, um Steuerzahlungen zu vermeiden, ist die 6b-Rücklage. Wenn du eine Immobilie im Betriebsvermögen mindestens sechs Jahre hältst und sie verkaufst, kannst du den Gewinn steuerfrei in eine 6b-Rücklage einstellen und innerhalb von vier Jahren in eine neue Immobilie reinvestieren. Für Neubauten hast du sogar sechs Jahre Zeit.

Diese Strategie ermöglicht es, die Steuerbelastung auf unbestimmte Zeit hinauszuzögern, solange du kontinuierlich in neue Immobilien investierst. Dies ist besonders vorteilhaft für Immobilieninvestoren, die ihr Portfolio ständig erweitern und optimieren möchten.

Wann fällt die Spekulationssteuer an?

Wenn eine Immobilie, welche im Privatvermögen gehalten wird, innerhalb der Spekulationsfrist veräußert wird, fällt beim Verkauf die Spekulationssteuer an. Diese Steuer wird auf den Gewinn aus dem Verkauf der Immobilie erhoben und richtet sich nach deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Die steuerliche Belastung kann erheblich sein und sollte bei der Verkaufsentscheidung berücksichtigt werden.

Steuerliche Gestaltung bei Immobilienvermietung

Steuerberater David Kasper ist Profi für Steuerliche Gestaltung
Steuerberater David Kasper ist Profi für Steuerliche Gestaltung

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer vermieteten Wohnung an?

  • Wenn die Immobilie in einem Zeitraum von 10 Jahren gekauft und verkauft wird, muss ein bei Verkauf der Immobilie realisierter Gewinn versteuert werden.
  • Der Gewinn aus dem Immobilienverkauf ermittelt sich vereinfacht wie folgt: Veräußerungserlös der Immobilie - Veräußerungskosten - Anschaffungskosten der Immobilie (Vermindert um die Abschreibungen) = Zu versteuernder Gewinn der Immobilie.
  • Wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf der Immobilie mehr als 10 Jahre vergangen sind, ist der Gewinn aus dem Objektverkauf steuerfrei.
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegen regelmäßig der Einkommensteuer, sodass der persönliche Steuersatz gilt.

Tipps für Vermietete Immobilien

Kosten für Instandhaltung, Verwaltung und Finanzierung können als Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden, um die Steuerlast zu mindern.

Tipps für Vermietete Immobilien
Tipps für Vermietete Immobilien

Steuerfreiheit bei Erbschaft und Schenkung

Die Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Es gibt jedoch spezielle Regelungen, die unter bestimmten Umständen zu Steuererleichterungen oder sogar zur Steuerfreiheit führen können. Zwei besonders wichtige Aspekte sind dabei das Familienheim und Wohnungsunternehmen.

Steuerfreies Familienheim

  • Definition: Das selbst genutzte Wohnhaus des Erblassers
  • Begünstigte: Ehepartner, Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen Enkel
  • Bedingung: Mindestens 10 Jahre Eigennutzung nach dem Erbfall
  • Steuerliche Folge: Vollständige Steuerbefreiung

Wichtig: Bei Aufgabe der Selbstnutzung vor Ablauf der 10-Jahres-Frist entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend. Der Bundesfinanzhof prüft aktuell, ob gesundheitliche Gründe einen vorzeitigen Auszug ohne Steuernachzahlung rechtfertigen können.

Steuerbegünstigung für Wohnungsunternehmen

  • Gesetzliche Grundlage: § 13b Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)
  • Voraussetzungen:
    • Professionell verwaltetes Immobilienvermögen
    • Hauptzweck ist die Vermietung eigener Wohnungen
    • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb liegt vor
  • Beurteilungskriterien: Nicht die Anzahl der Wohnungen ist entscheidend, sondern das Angebot von Zusatzleistungen über die reine Vermietung hinaus

Hinweis: Früher galt eine Richtgröße von mindestens 300 Wohnungen. Der Bundesfinanzhof hat diese starre Grenze jedoch aufgehoben.

Beide Regelungen bieten erhebliche Möglichkeiten zur Steuerersparnis bei der Übertragung von Immobilienvermögen. Eine sorgfältige Planung und fachkundige Beratung sind unerlässlich, um diese Vorteile optimal zu nutzen und das Familienvermögen langfristig zu sichern.

Steueroptimierungsmöglichkeiten bei Immobilienbesitz

Vermögen sichern mit Immobilien-Familienpool (Familiengesellschaft)

Durch die Bündelung von Immobilien in einer Familiengesellschaft können erhebliche steuerliche Vorteile erzielt werden. Diese Vorteile betreffen sowohl die Einkommensteuer als auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Indem Immobilien in eine Familiengesellschaft eingebracht werden, können die Erträge und Vermögenswerte innerhalb der Familie effizienter verwaltet und steuerlich optimiert werden. Dies bietet nicht nur steuerliche Erleichterungen, sondern schützt das Immobilienvermögen auch vor Zerschlagung durch Erben, Enterbte, Ex-Gatten oder Gläubiger.

Durch die Bündelung von Immobilien in einer Familiengesellschaft können steuerliche Vorteile bei der Einkommensteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielt werden.

Steuern sparen mit einer Immobilien-GmbH ?

Wenn dein Immobilienbestand wächst, kann es sinnvoll sein, eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen. Diese zahlt nur 15% Körperschaftsteuer auf Mieteinnahmen, sofern sie ausschließlich Vermietung und Verpachtung betreibt und keine gewerblichen Tätigkeiten ausübt. Diese Steuervergünstigung kann jedoch schnell verloren gehen, wenn die GmbH gewerbliche Aktivitäten durchführt, wie z.B. den Betrieb einer Photovoltaikanlage oder das Anbieten von gewerblichen Dienstleistungen. In solchen Fällen wird die GmbH gewerblich geprägt und unterliegt der Gewerbesteuer, was die steuerlichen Vorteile schmälert.

Vorteile durch Holding-Struktur

Eine Immobilien-GmbH kann in eine Holding-Struktur integriert werden, z.B. durch eine Familienstiftung oder eine Holding-GmbH. Dies ermöglicht es, Gewinne steuerbegünstigt auszuschütten und das Vermögen innerhalb der Familie effizienter zu verwalten. Durch die Holding-Struktur können Immobilien-Gewinne besser reinvestiert und weitere steuerliche Vorteile genutzt werden.

6b-Rücklage zur Steuervermeidung

Ein weiterer Vorteil der Immobilien-GmbH ist die Möglichkeit der 6b-Rücklage. Dies erlaubt es, Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien steuerfrei zu reinvestieren, solange die Immobilie mindestens sechs Jahre im Anlagevermögen gehalten wurde. Diese Rücklage kann innerhalb von vier Jahren für den Erwerb neuer Immobilien verwendet werden, was die Steuerlast weiter reduziert und den Vermögensaufbau fördert.

Bevor du eine Immobilien-GmbH gründest, solltest du genau kalkulieren und die steuerlichen und finanziellen Aspekte betrachten. Für viele Investoren ist es sinnvoller, Immobilien im Privatvermögen oder über eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu halten.

Beachte diese drei wichtige Gründe, warum sich eine Immobilien-GmbH aus steuerlicher Sicht oft nicht lohnen kann.

Grund 1: Steuerliche Nachteile beim Verkauf

Eine Immobilien-GmbH zahlt auf ihre Gewinne nur 15% Körperschaftsteuer, was zunächst attraktiv klingt. Allerdings bedeutet das auch, dass du beim Verkauf einer Immobilie in der GmbH stets steuerpflichtig bist. In einer GmbH wird die Differenz zwischen Verkaufswert und dem immer niedriger werdenden Buchwert versteuert. Der Buchwert sinkt aufgrund der Abschreibungen, während der tatsächliche Marktwert der Immobilie oft steigt. Dieser versteuerte Gewinn kann nicht langfristig vermieden werden, wie es im Privatvermögen oder in einer Familienstiftung nach zehn Jahren möglich ist.

Grund 2: Hohe Kosten und Aufwand

Eine Immobilien-GmbH verursacht nicht nur hohe Gründungskosten, sondern auch laufende Kosten für Jahresabschlüsse, Steuerberater und Steuererklärungen. Diese Kosten können sich schnell summieren und lohnen sich nicht, wenn du nur eine oder zwei Immobilien besitzt. Die laufenden Kosten sind unabhängig vom Immobilienwert und der Anzahl der Immobilien, daher müssen die Renditen hoch genug sein, um diese Kosten zu rechtfertigen.

Grund 3: Steuerliche Verluste und negativer Cashflow

Immobilien, die steuerliche Verluste oder negativen Cashflow generieren, machen in einer GmbH keinen Sinn. Verluste können in der GmbH nicht mit privaten Einkünften verrechnet werden, was bedeutet, dass du die steuerlichen Vorteile dieser Verluste nicht nutzen kannst. Wenn du hohe Abschreibungen oder Investitionen hast, die zu Verlusten führen, ist es besser, diese Immobilien im Privatvermögen zu halten, wo du die Verluste mit deinem persönlichen Einkommen verrechnen kannst.

Bevor du eine Immobilie kaufst, solltest du genau kalkulieren und die steuerlichen und finanziellen Aspekte betrachten. Für viele Investoren ist es sinnvoller, Immobilien im Privatvermögen oder über eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu halten. Dies ermöglicht eine flexiblere Handhabung von Verlusten und einen steuerfreien Verkauf nach zehn Jahren.

Steuern optimieren mit Immobilien-Familienstiftung

Die Familienstiftung bietet viele steuerliche Vorteile: nur 15% Steuern auf Mieteinnahmen und steuerfreier Verkauf der Immobilie nach zehn Jahren. Zusätzlich entfallen laufende Kosten wie Buchführung und Jahresabschlüsse, die bei einer GmbH anfallen würden. Familienmitglieder können steuerbegünstigt ausgeschüttet werden, was die Flexibilität erhöht.

Bearbeitung der Stiftungsanträge bei Steuern steuern®
Bearbeitung der Stiftungsanträge bei Steuern steuern®

Zwei Wege, Immobilien in eine Stiftung einzubringen

  1. Schenkung bei der Gründung: Hier wird die Immobilie im Rahmen der Stiftungseinrichtung als Einlage eingebracht. Dies stellt eine Schenkung dar und kann zu Schenkungssteuer führen, wenn der Wert über dem Freibetrag liegt.
  2. Verkauf an die Stiftung: Eine andere Methode ist der Verkauf der Immobilie an die Stiftung. Dieser Weg verursacht Grunderwerbsteuer, jedoch können durch diesen Ansatz neue Abschreibungen geltend gemacht werden.

Beispiel für die Einbringung einer Immobilie

  • Immobilie im Wert von 200.000 Euro: Ist die Immobilie schuldenfrei und soll in die Stiftung eingebracht werden, kannst du eine gemischte Schenkung vornehmen:
    • 100.000 Euro als Schenkung (innerhalb des Freibetrags)
    • 100.000 Euro als Verkauf, wodurch du die Grunderwerbsteuer auf diese Summe zahlst, jedoch keine Schenkungssteuer anfällt.

Vorteile der gemischten Schenkung

Vorteile der gemischten Schenkung bei Immobilien
Vorteile der gemischten Schenkung bei Immobilien

Bargründung und Verkauf

Eine alternative Methode ist die Bargründung der Stiftung mit anschließender Übertragung der Immobilie durch Verkauf. Hier legst du zunächst 100.000 Euro in bar in die Stiftung ein und verkaufst dann die Immobilie für 200.000 Euro an die Stiftung. Dies verursacht Grunderwerbsteuer auf den vollen Betrag, jedoch entfällt die Notwendigkeit eines Gutachtens für die Stiftungseinlage.

Welche Immobilien eignen sich?

Nicht jede Immobilie ist für eine Stiftung geeignet. Optimal sind Immobilien mit positiven Mieterträgen und ohne hohe Verbindlichkeiten. Immobilien, die steuerliche Verluste oder negative Cashflows generieren, sind weniger geeignet, da die Stiftung Erträge erzielen muss, um ihren Zweck zu erfüllen.

Aktuelle Steuervorteile durch das Wachstumschancengesetz

Abschreibungen und Sonderabschreibungen

Das neue Wachstumschancengesetz bietet Immobilieninvestoren attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Abschreibung:

  • Erhöhte Abschreibungen: Für Effizienz-40-Häuser ist eine zusätzliche Sonderabschreibung von 5% möglich.
  • Degressive AfA: Statt der üblichen 2-3% können nun 5% abgeschrieben werden.

Das bedeutet, dass du in den ersten Jahren bis zu 10 % der Anschaffungskosten abschreiben kannst, was deine Steuerlast erheblich mindert, ohne deinen Cashflow zu belasten. Bei einem Steuersatz von 42% sparst du beispielsweise bei 1000€ Abschreibung 420€ Steuern.

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FAQ für Steuerberatung Immobilien

Wie viel verlangt ein Steuerberater für Immobilien?

Die Kosten für einen Steuerberater im Bereich Immobilien orientieren sich in Deutschland an der Steuerberatervergütungsverordnung. Diese Regelung bestimmt, basierend auf dem ermittelten Gegenstandswert, wie viel für die Beratung zu zahlen ist. Besondere Beratungsleistungen können zusätzliche Gebühren verursachen. Die Höhe des Honorars hängt von der Leistung, den fachlichen Qualifikationen und der Erfahrung des Beraters ab. Ein Steuerberater mit Expertise im Immobilienbereich kann höhere Honorare verlangen, da er spezialisierte Kenntnisse und Erfahrungen einbringt.

Was kann ein Steuerberater für Immobilieneigentümer tun?

Ein Steuerberater unterstützt Immobilienbesitzer in allen steuerlichen Belangen, von der Einkommenssteuererklärung bis hin zur Optimierung der Steuerlast bei Kauf, Verkauf, Vermietung und Vererbung von Immobilien. Er optimiert die steuerlichen Verpflichtungen von Immobilienbesitzern und maximiert finanzielle Vorteile. Durch Expertise in Abschreibungsoptimierung, Nutzung der 6b-Rücklage und Gestaltung von Mietverträgen können erhebliche Steuervorteile erzielt und rechtliche Probleme vermieden werden. Ein Steuerberater hilft, langfristige Vermögensstrategien zu entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung neuer Möglichkeiten durch das Wachstumschancengesetz.

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